
Maklerauftrag
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine vertragliche Grundlage für die Beauftragung des Maklers.
In der Praxis sind der Makler-Allein-Auftrag und der Makler-Allgemein-Auftrag übliche und gewählte Optionen.
Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich wie folgt:
Der Makler-Allgemein-Auftrag kann vom Auftraggeber an mehrere Makler gleichzeitig erteilt werden. Die Makler sind allerdings nicht zu besonderen Aktivitäten verpflichtet, so dass es passieren kann, dass die beworbene Immobilie zum „Ladenhüter“ wird, weil sich niemand kümmert. In diesem Fall wird die Immobilie an Wert verlieren und die Folge sind Preisnachlässe damit das Objekt irgendwann an den Mann kommt.
Unser Anspruch ist die exklusive und intensive Zusammenarbeit mit ihnen als Auftraggeber, sowie das aktive Bewerben ihrer Immobilie und daher empfehlen wir ihnen den Makler-Allein-Auftrag mit uns abzuschliessen. Hier erhalten wir von ihnen das Exklusivrecht als alleiniger Anbieter, ihr Objekt zu bewerben.
Es wird eine Laufzeit von 6 Monaten vereinbart und wir verpflichten uns um die professionelle Vermarktung in allen Belangen. Ist wider erwarten in dieser Zeit noch kein passender Käufer gefunden, verlängert sich dieser Vertrag automatisch und kostenlos für Sie als Auftraggeber.
Gemeinsam kommen wir durch das Ziel ! Darauf können Sie sich verlassen !